Kosten / Abrechnung
Kosten / Abrechnung
Verhaltenstherapie ist eine Richtlinien-Psychotherapie und somit eine antragspflichtige Leistung der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen.
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer.
Privatversicherte
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erstattet der Versicherungsträger zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt. Auch der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die erforderlichen Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen und vereinbarten Leistungen.
Selbstzahler
Als Selbstzahler sind keine Antragsformalitäten erforderlich. Die Abrechnung Ihrer Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen erstatten nur in Ausnahmefällen die Kosten einer Verhaltenstherapie in einer Privatpraxis. Dabei muss die Kasse auf Antrag dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren zustimmen und die Hürden einer Beantragung sind aktuell leider sehr hoch.